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ABG 1983
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17. Dezember 2010

Gewerbliche Immobilien mieten: Worauf zu achten ist

Die Anmietung einer Immobilie für gewerbliche Zwecke muss im Vorfeld gut überlegt sein: Sind die Räume erst einmal eingerichtet, ist ein neuerlicher Umzug zumeist mit erheblichen Aufwand verbunden.

Gewerbliche Immobilien werden auf vielfältige Weise genutzt: Die einen beherbergen Verkaufsräume, die anderen Werkstätten und die nächsten Büros. Auch Kombinationen dieser unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten sind möglich. Große Hallen werden als Lagerräume oder zur Aufstellen von Maschinen verwendet. Bei einigen Immobilien ist eine Umnutzung problemlos möglich, bei anderen werden zuerst Bauarbeiten fällig. Wer Immobilien mieten möchte, der sollte darauf Acht geben, dass die Räumlichkeiten möglichst optimal für seine Zwecke nutzbar sind. Werden sanitäre Einrichtungen benötigt? Wo befinden sich die Wasser- und Stromanschlüsse? Ist die Anzahl und Anordnung der Räume sinnvoll? Ist der Vermieter bereit, einige nötige Veränderungen vorzunehmen?

Auch die Lage einer Immobilie bestimmt ihren Nutzwert. So wird ein Kleidungsgeschäft bevorzugt in einer stark frequentierten Straße in der Innenstadt eröffnen oder sogar in einer Einkaufspassage. Genügend Parkplätze in direkter Nähe der Boutique sind eine wichtige Voraussetzung, um ausreichend Kundschaft anzulocken. Innenstadt-Immobilien sind allerdings begehrt und teuer, darum zieht eine Firma ohne Laufkundschaft vorzugsweise in ruhigere Außenbereiche. Unternehmen mit großem Platzbedarf siedeln sich in Gewerbegebieten an, die einen guten Anschluss an die benötigte Infrastruktur besitzen.

Die Größe und der Preis der ausgewählten Immobilie sind entscheidende Auswahlkriterien. Vor allem junge, im Wachstum begriffene Unternehmen laufen Gefahr, sich hierbei zu verkalkulieren. Nach einiger Zeit ist der Platz plötzlich beengt oder die Gewerbefläche wird nie vollständig ausgenutzt. Solche Umstände sind im Nachhinein recht ärgerlich. Wenn die monatlichen Kosten jedoch nicht genau genug bedacht sind, wird es mehr als nur ärgerlich: Eine Verschuldung auf Grund zu hoher Aufwendungen für die angemieteten Räumlichkeiten kann im schlimmsten Fall zum Konkurs der Firma führen. Darum darf im Voraus nicht nur die reine Miete für den Unterhalt der Immobilie als Kostenfaktor angesetzt werden, sondern sämtliche hinzukommenden Nebenkosten. Hierzu gehören beispielsweise die auf den Mieter umgelegten Grundsteuern, Müllentsorgung, Energiekosten und andere Faktoren. Es ist ratsam, vor Unterzeichnung des Mietvertrags hierüber eine exakte Aufstellung anzufertigen. Erst, wenn die Frage, ob diese monatlichen Aufwendungen für das Unternehmen tragbar sind, klar mit „Ja“ beantwortet werden kann, darf eine vertragliche Bindung erfolgen.

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