Egal ob als Käufer oder Verkäufer, der Verbraucher sollte immer auf einen schriftlichen Kfz-Kaufvertrag bestehen. Dieser sollte sowohl die persönlichen Daten des Käufers als auch die des Verkäufers beinhalten. Außerdem gehören auch eine Auflistung aller ausgehändigten Bescheinigungen sowie Rechnungen von Reparaturen und Wartungen und Angaben über eventuelle Unfälle in den Vertrag. Alle Daten sollten exakt aufgenommen und mit den Originaldokumenten verglichen werden, damit spätere Rechtsansprüche an den tatsächlichen Verursacher gestellt werden können. Ist der eigentliche Besitzer verhindert, kann nur der Inhaber einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht das Auto veräußern. Diese sollte sich der Verbraucher zeigen lassen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Außerdem sollten persönliche Daten mittels eines Ausweisdokuments abgeglichen werden.
Des Weiteren müssen mitverkaufte Ausstattungen und Zubehörteile im Kaufvertrag aufgeführt werden. Dies gilt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. Als Verkäufer sollte der Betreffende zusätzlich Sorge tragen, dass sowohl der Versicherer als auch die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert werden. Dies sollte gleich nach der Transaktion geschehen, damit der Verkäufer auf der sicheren Seite ist. Erfolgt die Ummeldung durch den Käufer nicht rechtzeitig, kann der Verkäufer z. B. für die Versicherungsbeiträge über den Zeitraum von bis zu einem Jahr haftbar gemacht werden. Im Bezug auf die Versicherung kann der Verkäufer im Vorfeld dafür sorgen, dass diese bereits mit dem Eigentümer auf den neuen Besitzer übergeht. So kann er spätere Forderungen durch die Gesellschaft verhindern.
Im Fachhandel oder auf bestimmte Internetseiten findet der Interessierte Vordrucke für Kaufverträge, die individuell einsetzbar sind. Diese Formulare können heruntergeladen oder käuflich erworben werden, dienen jedoch nur dem Privatverkauf. Für den gewerblichen Handel von Autos gelten andere Regelungen.